- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist – für alle von Solutions erbrachten Lieferungen und Leistungen. Mit Erteilung des Auftrages durch den Kunden gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
- Sonet (Solutions Network), Sosat (Solutions Sattech) und Sotel (Solutions Telecom) sind Geschäftszweige der Firma IGT Solutions GmbH mit Sitz in 1230 Wien
- Solutions behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Betriebsunterbrechungen für Wartungen, durch höhere Gewalt bzw. Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von Solutions stehen können zur vorübergehenden Nichterreichung der Dienste führen und können nicht als Kündigungsgrund akzeptiert werden und es besteht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch. Solutions wird jedoch alles im Rahmen der technischen Möglichkeiten unternehmen, um solche Betriebsunterbrechungen schnellstmöglich zu beseitigen. Solutions haftet jedoch in keinster Weise für verloren gegangene Daten.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von Solutions gelieferten Softwareprodukte und Lizenzen separate Lizenzbedingungen enthalten können, welche diese AGB ergänzen können.
- Bei Solutions bezogene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Solutions.
- Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Solutions und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Die Lieferzeiten von Hardware richten sich auch nach Herstellerverfügbarkeit.
Ereignisse die nicht im Einflussbereich von Solutions liegen wie z.B. höherer Gewalt berechtigen Solutions, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung aufzuschieben. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei Solutions oder einem Solutions Lieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie die Aufhebung des Vertrages erklären.
Ein ihm zustehendes Rücktrittsrecht aus Unmöglichkeit und Verzug kann der Kunde jedoch nur soweit ausüben, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. Schadenersatzansprüche können aus so einem Vorfall nicht an Solutions gestellt werden. - Wird Ware zugesendet, so bestimmt Solutions den Versandweg und die Spedition.
- Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über und die bestellte Ware wird berechnet.
- Solutions schließt eine Transportversicherung nur auf schriftliche Anforderung und nur auf Kosten des Kunden ab.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er die produktbezogenen Vorschriften oder Empfehlungen nicht beachtet hat.
- Für Hard- oder Softwareschäden die durch fehlerhafte Installation entstehen, bzw. Datenverlust, übernimmt Solutions keine Haftung.
- Solutions übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Der Garantiezeitraum für Hardware richtet sich nach den Garantiebestimmungen des Importeurs bzw. Herstellers.
- Die Art der Durchführung im Gewährleistungsfall regeln die gesetzlichen Bestimmungen
- Gibt der Kunde Solutions nicht die Gelegenheit, sich vom Mangel mit den geeigneten Mitteln zu überzeugen, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Insbesondere bei Transportschäden muss der Kunde Fotos von Innen- und Außenverpackung sowie vom beschädigten Artikel an Solutions übermitteln. Nur so ist ein Anspruch auf Entschädigung möglich.
- Garantieleistungen sind nur auf Hardware möglich und beziehen sich nicht auf Arbeitszeit und Wegzeit.
- Angebote von Solutions sind bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich. Für speziell ausgearbeitete Angebote hält sich Solutions – so nicht anders schriftlich vereinbart – für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.
- Der Vertrag zwischen Solutions und dem Kunden kommt aufgrund des Kundenauftrags und dessen Annahme durch Solutions zustande. Die Annahme des Kundenauftrags erfolgt entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Lieferung der Ware. Durch Erteilung des Auftrags oder Annahme von Lieferungen erklärt sich der Kunde mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Solutions einverstanden. Zur Annahme eines Auftrages ist Solutions nicht verpflichtet. Gültige Bestellungen können durch Solutions auch in Teillieferungen erfolgen.
- Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche: Solutions haftet nur für Schäden, die von Solutions, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, Solutions verletzt eine wesentliche Vertragspflicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
- Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf € 1.000,00 beschränkt.
- Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
- Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von 6 Monaten ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von Solutions.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien (Österreich). Auf alle Verträge, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten Teile dieser Bestimmungen oder Teile von entstandenen Verträgen unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen, vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine gesetzlich gültige Ersatzbestimmung.
- Firmendaten sind hier einzusehen: Wirtschaftskammer Österreich
- Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatzgesetzt:
Rechtsvorschrift für Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. . Die Kosten für Rücksendung im Falle eines Rücktritts trägt der Kunde. - Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung nach dem DSGVO und dem TKG
Rechnung, Zahlung, Zahlungsverzug:
- Solutions ist berechtigt die Preise jederzeit an den Markt anzupassen. Erhöht Solutions die Preise um mehr als 10%, kann der Kunde den Vertrag mit Solutions innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Erfolgt in dieser Zeit keine Kündigung, verfällt diese Kündigungsmöglichkeit für diese Preiserhöhung.
- Es gelten immer die aktuellen, im Internet einsehbaren Preise und die aktuellen AGBs.
- Leistungen, die von Solutions erbracht werden, sind entweder im Voraus (prepaid) oder sofort nach Rechnungserhalt fällig. Fixe monatliche Beträge (Grundgebühren) sind jeweils zum Monatsanfang im Vorhinein fällig. Die Verrechnung der ersten monatlichen Grundgebühr erfolgt für das Monat in dem der Zugang aktiviert wird. Die Verrechnung der variablen Monatsgebühren (z.B. Telefongebühren) erfolgt am Monatsende im nachhinein, sofern nicht mit prepaid bereits vorausbezahlt. Sofern eine Emailadresse des Kunden bekannt ist, werden Rechnungen prinzipiell nur elektronisch versendet (PDF).
- Zahlungsspesen hat immer der Kunde zu tragen, wie z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland.
- Wenn nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich gegen eine Rechnung Einspruch erhoben wird, gilt diese als akzeptiert. Bei Zahlungsverzug ist Solutions berechtigt, sofort und ohne weiterer Aufforderung alle Dienste zu sperren. Als Verzugszinsen gelten 12 % p.a. als vereinbart.
- Solutions ist berechtigt Leistungen und Accounts zu sperren (Sperrgebühr 35 Euro), wenn keine rechtzeitige Zahlung durch den Kunden erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass beim Bankeinzug eine Rückbuchung der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt.
Wurde von Solutions der Dienst oder das Account gesperrt oder gelöscht, stehen Solutions die im Vertrag vereinbarten Zahlungen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin ungemindert zu. Wurde der Zahlungsverzug vom Kunden innerhalb 1 Monats beseitigt, wird ein gesperrter Zugang wieder aktiviert. Hierfür werden weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35 Euro verrechnet. - Sollte der Zahlungsverzug länger als 6 Wochen anhalten, ist Solutions berechtigt den Account zu löschen und die Gebühren bis zum Ende der Laufzeit auf einmal in Rechnung zu stellen.
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, die weitere Abwicklung einem Inkassobüro zu übergeben. Sämtliche Mahn-und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.
Vertragsbedingungen airDSL allgemein
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann der Vertrag mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist beendet werden.
- Die Sim-Karten-Pauschale beträgt 22,00 Euro pro Jahr (inkl. MwSt)
- Erfolgt eine Anmeldung zu airDSL ohne unserer schriftlichen Funktionsgarantie an dem angefragten Standort, kann keine vorzeitige Vertragsauflösung wegen mangelndem Empfang akzeptiert werden.
- Die Sim-Karte ist nicht zum telefonieren geeignet.
- Die SIM Karte muss nach Ende des Vertrages an uns zurück gesendet werden (eingeschrieben per Post).
- Erhalten Sie im Zuge einer Promotionaktion das airDSL Modem für die gesamte Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung gestellt, muss das Modem nach Beendigung des Vertrages inklusive der SIM Karte an uns retourniert werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in dem Fall 24 Monate. Ist das Modem 2 Wochen nach Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückgesendet, wird dieses in Rechnung gestellt.
Besondere Bestimmungen für airDSL 30 – 50 und 150
Die angegebenen Datentransfergeschwindigkeiten können nicht zugesichert werden. Die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit hängt von Faktoren wie Nutzungsdichte sowie baulichen, geografischen Gegebenheiten bzw. vom verwendeten Gerät ab.
Die Abrechnung der verbrauchten Einheiten erfolgt in 102,4 Kilobyte-Schritten. 1 GB entspricht 1.024 MB, 1 MB entspricht 1.024 kB, nicht verbrauchte Einheiten verfallen jeweils am Ende des Rechnungsmonats. Alle in Anspruch genommenen Leistungen, die über die inkludierten Einheiten hinausgehen, werden gesondert verrechnet. Für alle Tarife mit stationärer Nutzungsklasse steht Roaming grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Business-Fair Use Policy für unsere Tarife mit unlimitiert inkludierten Einheiten.
Es gilt für die Nutzung innerhalb der entsprechenden unlimitiert inkludierten Nutzungskategorien (Daten österreichweit)
hinsichtlich des Volumens grundsätzlich keine Beschränkung. Da es sich hierbei jedoch um Tarife für die Nutzung durch Einzelpersonen für herkömmliche
Kommunikationszwecke handelt, behält sich der Anbieter vor, bei missbräuchlichem Nutzungsverhalten oder wenn durch ein bestimmtes Nutzungsverhalten die
Netzintegrität gefährdet erscheint, den Kunden zu verwarnen und / oder auch die entsprechende Nutzungskategorie für den jeweiligen Kunden zu sperren. Bei
unlimitiertem Datenvolumen österreichweit behält sich Sonet in diesen Fällen zusätzlich vor, die Datentransfergeschwindigkeiten beliebig zu drosseln. Unzulässig ist
die Verwendung von Mobile-Gateways etc., wofür selbige Vorbehalte gelten.
1) Die Zuordnung als stationäre Nutzung gilt nur bei ei ner LTE-ZusatzpaketBestellung.
2) Entspricht einer Maximalgeschwindigkeit mit einem LTE-fähigen Tarif eingebucht im LTE- etz.
3) nach dem 30.9.2016 bis zu 150 Mbit/Sek.
4) Die Möglichkeit LTE zu nutzen und die dabei tatsächlich erreichte Geschwindigkeit hängt neben den o. a. Faktoren auch von netzseitiger LTE Verfügbarkeit bzw. vom verwendeten Endgerät ab.
Alle genannten Preise sind ixkl. USt. angeführt.
Besondere Bestimmungen für Voice over IP (Sotel VoIP)
- Solutions bietet seinen Kunden unter der Produktbezeichnung Sotel auch die Möglichkeit über das Internet zu telefonieren.
- Dazu betreibt Solutions ein Webportal unter www.sotel.at sowie die notwendigen Einrichtungen.
- Solutions originiert und terminiert bei diversen Telefoncarriern.
- Die Leistungen von Solutions bestehen ausschließlich aus der Weiterleitung eines Telefongespräches über das Internet vom Originierungspunkt zum Kunden bzw. vom Kunden zum Terminierungspunkt des öffentlichen Telefonnetzes.
- Solutions teilt den genauen Umfang der Leistungen bzw. der angebotenen Dienste unter www.sotel.at im Internet mit.
- Die Preise für die VoIP Tarife müssen regelmäßig an die Preise der einzelnen Telefonanbieter angepasst werden. Die aktuelle Preisliste ist immer auf www.sotel.at einsehbar.
- Um einen von Solutions angebotenen VoIP-Anschluss nutzen zu können, muss der Kunde über einen Internetanschluss mit einer Mindestbandbreite von 250 kbit/s verfügen.
- Solutions haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Solutions liegen.
- Solutions übernimmt keine Haftung bei Nichtfunktion des VoIP-Dienstes beim Einsatz von nicht richtig konfigurierten Firewalls bzw. fehlerhafter Netzkonfigurationen
- Voice over IP-Kunden erhalten eine VoIP-Rufnummer an der sie über das über das herkömmliche Telefonnetz erreichbar sind.
- Rufnummern verbleiben bei Solutions. Rufnummern werden nur für die Vertragsdauer dem Kunden zugeteilt.
- Die Rechnungslegung erfolgt in Form einer Verständigung per Email, worauf hin im Kundenportal von Sotel die Rechnung im PDF-Format abzuholen ist.
- Die Mindestvertragsdauer für VoIP-Dienste beträgt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate vorher schriftlich per Einschreiben gekündigt wird.
- Der Kunde ist für die Schaffung der nötigen Infrastruktur(Router, ATA-Adapter), um VoIP nutzen zu können, selbst verantwortlich.
- Der Kunde kann die Herstellung der nötigen Infrastruktur bei Solutions in Auftrag geben. Dies ist jedoch kostenpflichtig.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug, wird der Service bis zur endgültigen Begleichung aller offenen Rechnungen temporär gesperrt.
Auch bei einer Sperre des Kontos laufen die monatlichen Gebühren bis zum Vertragsende weiter. Für die Sperre und Wiederaktivierung fallen jeweils Kosten in Höhe von 25 Euro (inkl. MWSt) an. - Bei Prepaid Zugängen – oder Zugängen, wo keine Grundgebühr verrechnet wird, muss zumindest alle 6 Monaten ein Aufladevorgang des Guthabens veranlasst werden.
Passiert dies nicht, ist Solutions berechtigt den Account zu löschen. - Kommt es zu einer derartigen Vertragsbeendigung, können Restguthaben bis zu 6 Monate lang zurückgefordert werden. Ein Verstreichen dieser Frist wird als Verzicht des Kunden gewertet und es verfallen diese Guthaben sofern dies dem Kunden von Solutions durch ein entsprechendes E-Mail mitgeteilt wurde.
- Bei dem Kombinationsprodukt dsDSLcompact VoIP gilt für den VoIP Anschluss die gleiche Kündigungszeit wie für das dsDSLcompact Paket.
- Bei Satanbindungen ist ausschließlich der Codec G729a zu verwenden, um Gespräche zu führen. Alle anderen Sprachübertragunsvarianten werden nicht unterstützt.